MAP Personal ist kein Zeitarbeitsunternehmen und benötigt daher keine AÜG-Erlaubnis (§ 1 AÜG). Kandidat:innen werden direkt und dauerhaft an Kundenunternehmen vermittelt – nicht bei uns angestellt und verliehen. Dies bedeutet für Sie: maximale Rechtssicherheit, keine Überlassungskonten, keine Haftungsrisiken aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.